Der Grund und Boden der Anlage ist Eigentum der Stadt Chemnitz, die die Fläche als Dauerkleingartenanlage im Generalbebauungsplan der Stadt ausgewiesen hat. Damit ist der Bestand unserer Gärten für die nächsten Jahre gesichert. Die Größe eines Kleingartens beträgt durchschnittlich 430 m². Alle Kleingärten besitzen eine Gartenlaube, Elt- und Wasseranschluss.